Lieferkettengesetz mit Nachbesserungsbedarf
Das Lieferkettengesetz für Deutschland kommt. Der Gesetzentwurf soll heute im Kabinett verabschiedet werden. Danach geht er weiter zum Bundestag. Er sieht vor, dass deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden ab 2023 verpflichtet werden, in ihren globalen Lieferketten die Menschenrechte zu achten und ökologische Risiken zu minimieren. Allerdings soll die Verantwortung abgestuft werden: Je weiter „unten“ in der Lieferkette, desto geringer sollen die Auflagen sein und erfordern keine proaktiven Maßnahmen bei den Unternehmen, sondern nur „anlassbezogene“ Ermittlungen. Das entspricht nicht dem Prinzip der Prävention der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von MISEREOR, erklärt in der heutigen Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz: „Ob auf den Tee- und Kakao-Plantagen oder in den Bergbau-Minen und Textilfabriken: Die meisten Menschenrechtsverletzungen finden am Beginn der Lieferketten statt. Hier muss das Lieferkettengesetz wirken, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, auch ohne Hinweise von außen die Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu analysieren.“ Dies trifft auch für die Export-orientierten Wirtschaftszweige in Peru zu, allen voran der Bergbausektor, der Rohstoffe für in Deutschland ansässige Unternehmen liefert. Aber auch die industrielle Landwirtschaft steht …